Willkommen beim Wickeder Karnevalsverein !

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Rechtliches, Datenschutz, Satzung

Rechtliches, Datenschutz, Satzung

Rechtliches

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Datenschutzrichtlinie

Verwendung von Daten innerhalb des WiKaVau
laut Datenschutz-Grundverordnung vom Mai 2018 - Stand 24.5.18
     1. Von wem werden meine Daten erhoben?
Im Rahmen der Registrierung für den Verein und der Mitgliedschaft im Verein werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben.
Dies sind neben den Kontaktinformationen (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail, und Telefon- und Faxnummern) auch sogenannte Profilinformationen zu Ihnen als Person (z.B. Geburtsdatum, Berufsbezeichnung, Bankdaten,  aber auch der Besitz und Verwendung von vereinseigenen Gegenständen und Dienstleistungen. Alle Daten im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Verein werden dabei zentral gespeichert und verarbeitet.
Verantwortliche Stelle für die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten ist:
Dr. Uwe Stücker, Meßbergstraße 7, 58739 Wickede
     2. Zu welchem Zweck werden meine Daten erhoben?
Um an vereinseigenen Angeboten ( Hoppeditzerwachen, Rosenmontagsumzug und Rosenmontagfeier im Bürgerhaus ) teilzunehmen, ist die Mitgliedschaft oder eine Registrierung erforderlich. Die Mitgliedschaft im Verein ist laut Mitgliedsantrag kostenpflichtig, verpflichtet Sie aber zu keiner Teilnahme und kann jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden. Im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet, um Sie zu vereinsinternen Veranstaltungen einzuladen, den Zugang zu Veranstaltungen zu kontrollieren, die Vereinsstatistik zu erstellen und zu aktualisieren.
     3. Werden meine Daten an Dritte weitergegeben und sind meine Daten sicher?
Die von Ihnen erhobenen Daten werden soweit satzungsgemäß notwendig  weitergeben, siehe hierzu den Wortlaut der Satzung auf unseren Webseiten. Alle Mitarbeiter,  die Zugriff auf Daten haben, sind zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet worden.
Ihre Daten werden innerhalb des Vereins auch an Vorstandsmitglieder übermittelt, um z.B. fehlende Daten einzuholen oder fehlerhafte Daten zu korrigieren.
Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten an andere Stellen übergeben, die nicht zum Verein gehören. Grundsätzlich werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
      4. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.     
      5. Welche Rechte habe ich und an wen kann ich mich wenden?
 Sie verfügen über folgende Rechte:
    Auskunft,
    Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
    Löschung,
    Einschränkung der Datenverarbeitung,
    Widerspruch und
    Datenübertragbarkeit
Haben Sie uns zur Verarbeitung Ihrer Daten eine Einwilligung erteilt, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich auch jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Für Nordrhein-Westfalen ist die/der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11/384 24-0, Telefax: 02 11/384 24-10
E-Mail: [email protected], Homepage: http://www.ldi.nrw.de
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Satzung

Der 5. Entwurf der Satzung wurde bei der Gründungsversammlung

am 7. Juni 2001 von den Mitgliedern verabschiedet. Die Eintragung des Vereins durch Rechtsanwalt und Notar Schlautmann erfolgte erstmals am 16. Juli 2001, zuletzt im September 2013 unter der Vereinsregister-Nummer VR 90410 beim Amtsgericht Arnsberg, vormals 343 / 571 / 0532 beim AG Werl.

Hier für die Mitglieder und den interessierten Websurfer der Wortlaut der Satzung (nach dem 5. Satzungsentwurf 30.05.2001 und der Generalversammlung am 17.04.2005 sowie der Aktualisierung vom 10.06.2013)

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen: ,, WiKaVau Helau 01 ", mit Sitz in 58739 Wickede (Ruhr).

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Das Verein soll nach dem Eintrag in das Vereinsregister den Zusatz e.V. führen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Aufgabe des Vereins

a) Pflege und Förderung des traditionellen karnevalistischen Brauchtums

b) Durchführung von kulturellen und karnevalistischen Veranstaltungen und Karnevalsumzügen
c) Förderung der Jugendpflege
d) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
e) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
f) Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
g) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhaltnisrnäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Haftung des Vereins

a) Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen
b) Eine persönliche Haftung der Mitglieder gegenüber den Vereinsgläubigern ist ausgeschlossen.

§4 Auflösung des Vereins

a) Bei Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen des Vereins der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr) zur Treuhandschaft zu. Falls keine Neugründung erfolgt, kann die Gemeinde Wickede das noch vorhandene Vermögen für Zwecke des bodenständigen Brauchtums einsetzen.
b) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Restvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

§5 Mitglieder

a) Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, gleich welchen Geschlechts.

b) Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme in den Verein.

c) Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen und werden durch Unterzeichnen einer Bankeinzugsvollmacht für den Einzug des Jahresbeitrages als solcher gültig.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch den Tod

b) durch den Austritt aus dem Verein, mit schriftlicher Erklärung zum Ende des Kalenderjahres

c) durch Ausschluss bei folgenden vorliegenden Gründen durch Beschluss der Mitgliederversammlung:

Gründe für den Ausschluss durch die Mitgliederversammlung

a) Grober Verstoß gegen die Satzung oder die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse
b) Bewiesenes, das Ansehen des Brauchtums oder des Vereins schädigendes Verhalten
c) Bei einfacher Nichterfüllung der Beitragspflicht und 2-facher Mahnung erfolgt automatischer Ausschluss mit der dritten Mahnung
d) Die Ausschließung aus dem Verein erfolgt schriftlich durch den Vorstand und Beirat bei Vorliegen eines der aufgeführten Gründe.
e) Das ausgeschiedene Mitglied hat keinen Anspruch an das Vereinseigentum und muss in seiner Obhut befindliche Vereinseigentümer unverzüglich zurückgeben, bzw. nicht mehr vorhandenes Vereinseigentum bezahlen

§7 Rechte der Mitglieder

a) Die Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
b) Die Mitglieder haben sowohl aktives wie passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins

§8 Pflichten der Mitgliedera) Alle Ämter des Vereins sind Ehrenämter
b) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern und zu unterstützen.
c) Die Mitglieder sollten an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.

§9 BeiträgeDie Höhe des Jahres-Beitrages wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.

§10 Organe desVereins

a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Der Beirat

§11 Die Mitgliederversammlung

a) die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und besteht aus allen Mitgliedern.

( Vorstand, Beirat, Mitglieder )

b) gegen die Beschlüsse und Entscheidungen der Mitgliederversammlung ist kein Einspruch möglich.

Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

- Wahl der Vorstandsmitglieder

- Wahl des Beirates

- Wahl der Kassenprüfer

- Entgegennahme des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer

- Genehmigung des Kassenberichtes

- Genehmigung des Protokolls

- Entlastung des Vorstandes

- Beratung von Wünschen und Anträgen

- Beschlüsse über die Satzung

- Genehmigung des vom Vorstand und Beirates vorgeschlagenen Beitrages

- Auflösung des Vereins

c) die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt

d) außerdem muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, bzw. wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

e) Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand über die örtliche Presse unter
Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen.

f) Veröffentlichungsorgane: Werler Anzeiger

g) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes geleitet.

h) Anträge zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung sind schriftlich, spätestens
11 Tage vor der Versammlung beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen.

i) Die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet über Beschlüsse.

j) Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. (Gelten als nicht anwesend)

k) Zur Satzungsänderung bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

l) Zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-
Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.

m) Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlungsmehrheit

n) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll niederzuschreiben.

o) Das Protokoll muss vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet sein

§12 Der Vorstand

a) Der Gesamt-Vorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat zusammen.

A) Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstandes
1. Der erste Vorsitzende

2. Der stellvertretende Vorsitzende

3. Der Geschäftsführer

4. der Kassierer

5. Der Zugleiter

b) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der
1. Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende vertreten.

c) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

d) Die Vorstandsmitglieder mit den ungeraden Zahlen werden jeweils in dem Jahr mit der ungeraden Jahreszahl, die weiteren in den Jahren mit der geraden Jahreszahl gewählt.

e) Nach Gründung des Vereins ist die erste Amtszeit bis zur Mitgliederversammlung nach dem 1. Rosenmontag im Jahre 2002

i) Der Geschäftsführer erledigt den Schriftverkehr des Vereins im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden. Er ist insbesondere für die Führung der Niederschriften verantwortlich.

g) Der Kassierer führt die Rechnungs- u. Kassengeschäfte des Vereins im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und dem Gesamtvorstand. Er bereitet den Haushaltsplan vor, zieht die Mitgliederbeiträge ein und erstellt die Jahresrechnung.

B) Der Beirat

a) Der Beirat besteht aus 6 Personen (Vorstandspositionsnummern: 6,7,8,9,10,11)

b) Wahlmodus wie beim geschäftsführenden Vorstand

c) Der Beirat wird vom Vorstand oder von der Versammlung zur Wahl vorgeschlagen.

d) Der Beirat hat stellvertretende Funktion des geschäftsführenden Vorstandes

e) Der Beirat ist gemeinsam mit der Vorstand zuständig für:
- Aufstellung des Jahreshaushaltes und Genehmigung der Jahresrechnung
- Beratung über den Jahresbeitrag (Vorschlag an die Mitgliederversammlung)
- Beratung von Vereinsangelegenheiten
-Verleihung von Ehrenmitgliedschaften

C) Vorstandsergänzungswahlen außerhalb der Wahlperiode- bei Ergänzungswahlen im Falle vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes geschieht dies für die Restdauer der Amtszeit des Vorgängers.

§13 Vorstandssitzungen und Vorstandsbeschlüsse

a) Vorstandssitzungen werden vom 1. oder vom 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet.

b) Jedes Mitglied hat eine Stimme; das Stimmrecht kann nur bei Anwesenheit in der Vorstandssitzung wahrgenommen werden.
c) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 Mitglieder anwesend sind.

d) Abstimmungen erfolgen mündlich, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§14 Kassenprüfer

a) Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt.

b) zusätzlich ein Ersatzkassenprüfer

c) Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand und Beirat nicht angehören.

d) Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 7.6.2001 beschlossen.

Die Gründungsmitglieder sind auf einem separaten Papier festgehalten.

Das Gründungsprotokoll ist Bestandteil der Satzung.

Die Satzung wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 7.6.2001 beschlossen.

Wickede (Ruhr), den                                                               mindestens 7 Unterschriften

1  1. Vorsitzender                        2  2. Vorsitzender                        3  Kassierer

4   Schriftführer                            5 Zugführer                                 6  Beirat

7   Beirat                                       8  Beirat                                      9  Beirat

10 Beirat                                      11 Beirat

aktualisiert im Mai 2026

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