Willkommen beim Wickeder Karnevalsverein !

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Chroniken

Fotocollage - Günter Schrodt

Fotocollage - Günter Schrodt

Unser Fotoalbum

auf den Text Fotoalbum klicken, um die Bilder vom Karneval in Wickede seit 1987 anzusehen !

Die Vorgeschichte

Seit 1987 gab es unter der Leitung von Werner Teutenberg einen Rosenmontagszug in Wickede.

Ursprünglich aus einer Bierlaune an der Theke entstanden - unter der Mitwirkung von Helmut Rohrbach und dem verstorbenen Manfred Rebbert hat sich der Rosenmontagszug inzwischen zu einer Attraktion entwickelt, die die Wickeder nicht mehr missen mögen. 

Allerdings ist auch der organisatorische Aufwand für einen Einzelnen zu groß geworden, so dass sich in einer ersten Nachbesprechung nach dem Rosenmontagszug am 14.März 2001 Vertreter von Vereinen und Gruppen mit Werner Teutenberg trafen, um die Vorbereitungen für einen Karnevalsverein zu treffen.

unser Vereinslogo

unser Vereinslogo

Vereinslogo

Ursprünglich geht der Entwurf des Logos vom "WiKaVau Helau 01 e.V." auf ein Logo der Großen Karnevalsgemeinschaft Lindenhof / Mannheim 1907 e.V. zurück. Der Entwurf wurde bei der Gründungsversammlung am 7. Juni 2001 von Uwe Stücker präsentiert und von den Gründungsmitgliedern begrüßt.

Da aber das in der Mitte dargestellte Wappen der Gemeinde Wickede Urheberrechten unterliegt, hat der Vorstand selbst in seiner ersten konstituierenden Sitzung am 27. Juni 2001 das Logo unter Mithilfe von Uwe Stücker und einem Computer entworfen:

Das Logo ist als kreisförmiges Symbol in den bunten Farben des Karnevals gestaltet. In der blauen Umrandung wird der Vereinsname "WiKaVau Helau e.V." in gelb geführt und das Gründungsdatum "2001" oben ebenfalls in gelb. Die Schriftart ist passend zu dem "komischen" Treiben des Vereins die Truetype-Schrift: "comic sans MS - mitteleuropäisch". In der Bildmitte auf einem rotem, runden Hintergrund prangt das von der Gemeinde Wickede frei gegebene Logo mit weißem, rechteckigen Untergrund:

Zum einen beinhaltet es die s-förmige, blaue Ruhrschleife - als markantes geografisches Zeichen unserer Heimat - zum anderen daneben einen Viertelausschnitt eines in grün ausgeführten Zahnrades - als Symbol für den heimischen Industrie-Standort - sowie rechts daneben den Schriftzug "Wickede (Ruhr)".

Der Name des Vereins

Um den Namen für den Verein zu finden, wurde bei Wolfram Taugs im Rathaus eine Abgabestelle eingerichtet, bei der sich jeder Bürger beteiligen konnte. Bis zum 31. Mai 2001 waren mehrere Vorschläge eingegangen, die in der Gründungsversammlung am 7.Juni 2001 vorgestellt wurden.

"WiKaVau Helau 2001 e.V. " - ausgedacht von Franz Brumberg - wurde dann mit der Stimmenmehrheit in der Gründungsversammlung angenommen. Es ist die Abkürzung von Wi(ckeder) Ka(rnevals) Vau(=Verein) und reimt sich auch gleich auf den Jeckenruf "Helau".

Vorstand 2023-2024 - Foto C.Schulze

Vorstand 2023-2024 - Foto C.Schulze

Der Vorstand 2023 - 2024

Im Franziskusforum neben der St.Antoniuskirche fand am 6.9.23 die diesjährige Jahreshauptversammlung des Vereins statt. Die Berichte von der JHV 2022, dem Vereinsjahr, der Kassenbericht wurden präsentiert. Die Kasse hatten Marius Kobbeloer und Theresa Stobbe geprüft und den Vorstand entlastet. Alle zur Wahl stehenden Mitglieder des Vorstands wurden wiedergewählt.  Somit bilden folgende Personen

Geschäftsführender Vorstand: 1. Vorsitzender Thomas Schmelzer,  2. Vorsitzende Marion Uhde-Koch,  3. Geschäftsführer Chris Werft,  4. Kassierer Uwe Stücker, 5. Zugführer Tobias Borgmann

Erweiterter Vorstand  ( analog zur Jeckenzahl des Elferrates ):          

6. Sarah Hömberg, 7. Andreas Siepmann, 8. Jennifer Sporenberg  9. Julika Schmelzer 10. Alfred Grote  11. Christian Koch

Neben der Planung des 11.11. und des Rosenmontags am 12.2.2024 steht die Zukunft des Prinzenwagens an. Mit Bildern vom Rosenmontag klang der Abend aus.

Orden im Bastelreich von Winfried

Orden im Bastelreich von Winfried

Der Mitglieder-Orden

Zu einem richtigen Karnevalsverein gehört natürlich auch ein richtiger Orden! Der Entwurf geht im Gründungsjahr 2001 auf das Logo des Vereins zurück. Maßgeblich beteiligt an der Herstellung ist der ehemalige Archivar des Vereins,Winfried Schlautmann. Aus einer Spaßidee, im Bastelkeller geboren, wurde der erste Vereinsorden! Mit Liebe zum Detail gebohrt, geklebt und lackiert hat Winfried Schlautmann für alle Vereinsmitglieder den Orden gestaltet: An einer roten Kordel baumelt eine Holzscheibe, die beidseitig das bunt gedruckte Logo des Vereins ziert.

Unser QR Code

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Die Satzung

Der 5. Entwurf der Satzung wurde bei der Gründungsversammlung

am 7. Juni 2001 von den Mitgliedern verabschiedet. Die Eintragung des Vereins durch Rechtsanwalt und Notar Schlautmann erfolgte erstmals am 16. Juli 2001, zuletzt im September 2013 unter der Vereinsregister-Nummer VR 90410 beim Amtsgericht Arnsberg, vormals 343 / 571 / 0532 beim AG Werl.

Hier für die Mitglieder und den interessierten Websurfer der Wortlaut der Satzung (nach dem 5. Satzungsentwurf 30.05.2001 und der Generalversammlung am 17.04.2005 sowie der Aktualisierung vom 10.06.2013)

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen: ,, WiKaVau Helau 01 ", mit Sitz in 58739 Wickede (Ruhr).

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Das Verein soll nach dem Eintrag in das Vereinsregister den Zusatz e.V. führen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Aufgabe des Vereins

a) Pflege und Förderung des traditionellen karnevalistischen Brauchtums

b) Durchführung von kulturellen und karnevalistischen Veranstaltungen und Karnevalsumzügen
c) Förderung der Jugendpflege
d) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
e) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
f) Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
g) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhaltnisrnäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Haftung des Vereins

a) Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen
b) Eine persönliche Haftung der Mitglieder gegenüber den Vereinsgläubigern ist ausgeschlossen.

§4 Auflösung des Vereins

a) Bei Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen des Vereins der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr) zur Treuhandschaft zu. Falls keine Neugründung erfolgt, kann die Gemeinde Wickede das noch vorhandene Vermögen für Zwecke des bodenständigen Brauchtums einsetzen.
b) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Restvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

§5 Mitglieder

a) Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, gleich welchen Geschlechts.

b) Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme in den Verein.

c) Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen und werden durch Unterzeichnen einer Bankeinzugsvollmacht für den Einzug des Jahresbeitrages als solcher gültig.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch den Tod

b) durch den Austritt aus dem Verein, mit schriftlicher Erklärung zum Ende des Kalenderjahres

c) durch Ausschluss bei folgenden vorliegenden Gründen durch Beschluss der Mitgliederversammlung:

Gründe für den Ausschluss durch die Mitgliederversammlung

a) Grober Verstoß gegen die Satzung oder die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse
b) Bewiesenes, das Ansehen des Brauchtums oder des Vereins schädigendes Verhalten
c) Bei einfacher Nichterfüllung der Beitragspflicht und 2-facher Mahnung erfolgt automatischer Ausschluss mit der dritten Mahnung
d) Die Ausschließung aus dem Verein erfolgt schriftlich durch den Vorstand und Beirat bei Vorliegen eines der aufgeführten Gründe.
e) Das ausgeschiedene Mitglied hat keinen Anspruch an das Vereinseigentum und muss in seiner Obhut befindliche Vereinseigentümer unverzüglich zurückgeben, bzw. nicht mehr vorhandenes Vereinseigentum bezahlen

§7 Rechte der Mitglieder

a) Die Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
b) Die Mitglieder haben sowohl aktives wie passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins

§8 Pflichten der Mitgliedera) Alle Ämter des Vereins sind Ehrenämter
b) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern und zu unterstützen.
c) Die Mitglieder sollten an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.

§9 BeiträgeDie Höhe des Jahres-Beitrages wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.

§10 Organe desVereins

a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Der Beirat

§11 Die Mitgliederversammlung

a) die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und besteht aus allen Mitgliedern.

( Vorstand, Beirat, Mitglieder )

b) gegen die Beschlüsse und Entscheidungen der Mitgliederversammlung ist kein Einspruch möglich.

Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

- Wahl der Vorstandsmitglieder

- Wahl des Beirates

- Wahl der Kassenprüfer

- Entgegennahme des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer

- Genehmigung des Kassenberichtes

- Genehmigung des Protokolls

- Entlastung des Vorstandes

- Beratung von Wünschen und Anträgen

- Beschlüsse über die Satzung

- Genehmigung des vom Vorstand und Beirates vorgeschlagenen Beitrages

- Auflösung des Vereins

c) die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt

d) außerdem muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, bzw. wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

e) Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand über die örtliche Presse unter
Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen.

f) Veröffentlichungsorgane: Werler Anzeiger

g) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes geleitet.

h) Anträge zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung sind schriftlich, spätestens
11 Tage vor der Versammlung beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen.

i) Die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet über Beschlüsse.

j) Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. (Gelten als nicht anwesend)

k) Zur Satzungsänderung bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

l) Zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-
Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.

m) Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlungsmehrheit

n) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll niederzuschreiben.

o) Das Protokoll muss vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet sein

§12 Der Vorstand

a) Der Gesamt-Vorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat zusammen.

A) Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstandes
1. Der erste Vorsitzende

2. Der stellvertretende Vorsitzende

3. Der Geschäftsführer

4. der Kassierer

5. Der Zugleiter

b) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der
1. Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende vertreten.

c) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

d) Die Vorstandsmitglieder mit den ungeraden Zahlen werden jeweils in dem Jahr mit der ungeraden Jahreszahl, die weiteren in den Jahren mit der geraden Jahreszahl gewählt.

e) Nach Gründung des Vereins ist die erste Amtszeit bis zur Mitgliederversammlung nach dem 1. Rosenmontag im Jahre 2002

i) Der Geschäftsführer erledigt den Schriftverkehr des Vereins im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden. Er ist insbesondere für die Führung der Niederschriften verantwortlich.

g) Der Kassierer führt die Rechnungs- u. Kassengeschäfte des Vereins im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden und dem Gesamtvorstand. Er bereitet den Haushaltsplan vor, zieht die Mitgliederbeiträge ein und erstellt die Jahresrechnung.

B) Der Beirat

a) Der Beirat besteht aus 6 Personen (Vorstandspositionsnummern: 6,7,8,9,10,11)

b) Wahlmodus wie beim geschäftsführenden Vorstand

c) Der Beirat wird vom Vorstand oder von der Versammlung zur Wahl vorgeschlagen.

d) Der Beirat hat stellvertretende Funktion des geschäftsführenden Vorstandes

e) Der Beirat ist gemeinsam mit der Vorstand zuständig für:
- Aufstellung des Jahreshaushaltes und Genehmigung der Jahresrechnung
- Beratung über den Jahresbeitrag (Vorschlag an die Mitgliederversammlung)
- Beratung von Vereinsangelegenheiten
-Verleihung von Ehrenmitgliedschaften

C) Vorstandsergänzungswahlen außerhalb der Wahlperiode- bei Ergänzungswahlen im Falle vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes geschieht dies für die Restdauer der Amtszeit des Vorgängers.

§13 Vorstandssitzungen und Vorstandsbeschlüsse

a) Vorstandssitzungen werden vom 1. oder vom 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet.

b) Jedes Mitglied hat eine Stimme; das Stimmrecht kann nur bei Anwesenheit in der Vorstandssitzung wahrgenommen werden.
c) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 Mitglieder anwesend sind.

d) Abstimmungen erfolgen mündlich, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§14 Kassenprüfer

a) Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt.

b) zusätzlich ein Ersatzkassenprüfer

c) Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand und Beirat nicht angehören.

d) Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 7.6.2001 beschlossen.

Die Gründungsmitglieder sind auf einem separaten Papier festgehalten.

Das Gründungsprotokoll ist Bestandteil der Satzung.

Die Satzung wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 7.6.2001 beschlossen.

Wickede (Ruhr), den                                                               mindestens 7 Unterschriften

1  1. Vorsitzender                          2  2. Vorsitzender                        3  Kassierer

4   Schriftführer                             5 Zugführer                                 6  Beirat

7   Beirat                                       8  Beirat                                      9  Beirat

10 Beirat                                      11 Beirat

aktualisiert im Juni 2014